ZAR Fernstudium

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Außerhalb der Sonderfälle (Arbeitslosigkeit, Bundeswehr, oder Begabtenförderung) sind praktisch am relevantesten die Bildungsprämie des Bundes und die von einzelnen Bundesländern bereitgestellten Förderungen, die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bildungsscheck oder Qualischeck angeboten werden.

Allen Fördermöglichkeiten ist gemeinsam, dass sie vor Lehrgangsbeginn von dem Teilnehmer selbständig abgeklärt werden müssen. In der Regel ist hierzu ein Beratungstermin bei dem jeweiligen Träger erforderlich. Wir nehmen Bildungsprämien, Bildungs- oder Qualischecks von allen Trägern an.

Bildungsprämie des Bundes und Weiterbildungssparen

Mit dem Programm Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle.

Im Zusammenhang mit der Bildungsprämie kann auch auf das Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz zurückgegriffen werden. Bei Entnahmen zum Zwecke der Weiterbildung geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren (Weiterbildungssparen).

Weitere Informationen:

Bürgerservice Bildungsprämie
Tel.: 0800 2623-000
bildungspraemie@buergerservice.bund.de
http://www.bildungspraemie.info/

Mit der Bildungsprämie vergleichbare Förderprogramme der Länder

Mehrere Bundesländer bieten parallel zur Bildungsprämie ähnliche Förderprogramme an. Voraussetzungen, Förderungshöhe und Verfahren sind nicht einheitlich geregelt. Meist wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller entweder in dem entsprechenden Bundesland wohnt oder arbeitet.

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Weitere Informationen:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
0228 / 6 29 31-0
info@sbb-stipendien.de
http://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

Berufsförderdienst der Bundeswehr

Der BFD ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.

Weitere Informationen:

Berufsförderdienst der Bundeswehr

Steuerliche Berücksichtigung von Fortbildungskosten

Selbständige können die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben verbuchen. Angestellte können sie als Werbungskosten absetzen.

Geltend gemacht werden können Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsmittel, Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme).

Impressum | ZAR | Info anfordern | Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) | Datenschutzerklärung | Online-Seminar | Rückruf | Widerrufsbelehrung für Webinare | AGB bei Webinaren

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Beim Besuch unserer Website sowie durch die Nutzung unserer Dienste (Mailformulare, Newsletter) werden ggfls. Daten gespeichert. Die Nutzung gilt als Einverständniserklärung. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.